Whistleblowing / Hinweisgeber-System
Whistleblowing ist das Veröffentlichen von wichtigen Informationen und Hinweisen, die einWhistleblower (= Hinweisgebende Person) aufgrund einer besonderen Verbindung zu einem Unternehmen erlangt hat. Ein Hinweisgeber-System ermöglicht es hinweisgebenden Personen, über ein besonders dafür eingerichtetes und geschütztes Kommunikationssystem Informationen und Hinweise an die dafür zuständige, unabhängige Stelle eines Unternehmens heranzutragen.
BULMOR industries GmbH ist sich der ethischen und der rechtlichen Verpflichtungen gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenüber Personen, mit denen BULMOR industries GmbH zusammenarbeitet, bewusst. Dazu gehört es für BULMOR industries GmbH auch, offen für Hinweise über Regelverstöße oder über illegale Handlungen zu sein und ein Hinweisgeber-System einzurichten.
Hinweisgebende Personen müssen keine negativen Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen durch BULMOR industries GmbH fürchten. Trotzdem besteht die Möglichkeit, Meldungen und Hinweise anonym abzugeben.
BULMOR industries GmbH verwendet für das Hinweisgeber-System die Software des dänischen Unternehmens Whistleblower Software ApS. Diese Whistleblower Software entspricht allen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO.
Weiterführende Informationen zum BULMOR industries GmbH Hinweisgeber-System erhalten Sie in den FAQs.
Hinweis: Offenkundig falsche Hinweise können Hinweisgeber schadenersatzpflichtig machen und gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden
FAQs
Wie funktioniert das BULMOR industries GmbH Hinweisgeber-System?
Über den Link auf der Whistleblowing/Hinweisgeber-System-Seite der Website von BULMOR industries GmbH gelangen Sie auf das BULMOR industries GmbH Hinweisgeber-System. In diesem Hinweisgeber-System können Sie über ein Online-Formular einen neuen Hinweis erstellen und gegebenenfalls Dateien zu diesem Hinweis hochladen. Ihr Hinweis wird sodann über ein verschlüsseltes System an die zuständige, unabhängige Stelle übermittelt.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das Einlangen Ihres Hinweises, untersucht eingehende Hinweise und informiert Sie über den Gang der Untersuchungen. Wenn es notwendig ist, bindet die zuständige Stelle Sie – über das Hinweisgeber-System und allenfalls unter Wahrung Ihrer Anonymität – in die weitere Untersuchung des Hinweises ein.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben, kann die zuständige Stelle Sie zusätzlich auf diesem Weg kontaktieren. Wenn Sie anonym bleiben möchten, müssen Sie keine Kontaktdaten und keine sonstigen Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, angeben.
Nachdem Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, erscheint ein Passwort. Bitte notieren Sie dieses Passwort. Nach Abgabe des Hinweises können Sie über das Hinweisgeber-System unter Angabe dieses Passworts jederzeit auf Ihren abgegebenen Hinweis zugreifen, Nachrichten der zuständigen Stelle empfangen, Hinweise konkretisieren oder (weitere) Dateien hochladen und auf anonyme Weise weiterhin mit der zuständigen Stelle kommunizieren.
Wer kann Hinweise abgeben?
Mitarbeiter:innen (auch Praktikant:innen, Lehrlinge oder Leiharbeiter:innen), Kund:innen, Lieferanten und jede Person, die sonst in einer vertraglichen Beziehung zu BULMOR industries GmbH steht.
Zu welchen Themen können Hinweise abgegeben werden?
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte, Finanzmärkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- gerichtliche Straftaten
- Verwaltungsübertretungen
Zu welchen Themen können keine Hinweise abgegeben werden?
Alle Themen, die nicht in der Antwort zu der vorstehenden Frage genannt sind, sind nicht vom BULMOR industries GmbH Hinweisgeber-System abgedeckt. Insbesondere können keine persönlichen Missstände oder Personalangelegenheiten gemeldet werden.
Wie werde ich als Hinweisgeber einbezogen?
Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Hinweises erhält die hinweisgebende Person eine Empfangsbestätigung. Spätestens drei Monate nach Eingang eines Hinweises erhält die hinweisgebende Person Informationen dazu, welche Folgemaßnahmen BULMOR industries GmbH ergriffen hat, ergreifen wird oder weshalb der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Die Kommunikation zwischen der zuständigen, unabhängigen Stelle und der hinweisgebenden Person erfolgt grundsätzlich über das Hinweisgebersystem. Deshalb ist es für Sie als hinweisgebende Person wichtig, das Passwort zu notieren und aufzubewahren.